Eine der umfassendsten und vielseitigsten Sportarten mit dem Hund ist der Gebrauchshundesport (kurz GHS).
Sie besteht aus drei Abteilungen:
Abteilung A (Fährte)
Abteilung B (Unterordnung)
Abteilung C (Schutzdienst)
Es gibt drei nationale Prüfungsstufen gemäß VDH Prüfungsordnung GHS 1, GHS 2 und GHS 3 die sich im Schwierigkeitsgrad unterscheiden. Es muss jeweils die niedrigere Prüfungsstufe erfolgreich absolviert werden um in der nächst höheren Stufe starten zu können.
Für diese Art der Ausbildung eignen sich vor allem Hunde die einen ausgeprägten Beute- und Spieltrieb besitzen, außerdem müssen sie ein hohes Maß an Wesens- und Charakterstärke zeigen. Der Hundeführer sollte Einfühlungsvermögen, Geduld und Konsequenz mitbringen.
Der Begriff „Schutzdienst“ an sich ist für die sportliche Ausbildung der Hunde eher irreführend, mit „schützen“ hat der Gebrauchshundesport (GHS) nicht viel zu tun. Die Hunde werden nicht dazu ausgebildet Menschen anzugreifen oder zu verletzen.
Die Fährtenarbeit ist die einzige der 3 Abteilungen die nicht auf dem Hundeplatz geübt werden kann. Allerdings kann mit diesem Teil der Arbeit bereits im Welpenalter begonnen werden. Der Hund lernt über Belohnung (am Besten mit Leckerbissen) eine vom Hundeführer oder einer anderen Person gelegten Spur zu folgen. Dabei wird die Zeit die die Fährte liegt kontinuierlich gesteigert, von wenigen Minuten zu Beginn bis zu einer Stunde für die GHS 3-Fährte. Außerdem lernt der Hund ausgelegte Gegenstände anzuzeigen.
Die Fährten der verschiedenen Prüfungsstufen unterscheiden sich in der Länge, Anzahl der Gegenstände und der Liegezeit voneinander. Die GHS 1-Fährte wird vom Hundeführer selbst , GHS 2 und 3 von einer Fremdperson gelegt.
Die Grundlage für jede Art der Ausbildung ist die Unterordnung.
Um an einer GHS-Prüfung teilnehmen zu können ist eine erfolgreich absolvierte Begleithundeprüfung nötig. Die GHS 1-Unterordnung umfasst die Freifolge, Schußgleichgültigkeit, Sitzübung, Platz mit Abrufen, Bringen auf ebener Erde, über die 1-Meter-Hürde und über die Schrägwand, das Voraussenden des Hundes und Ablegen unter Ablenkung.
Bei der GHS 2 kommt noch das Stehen aus dem Normalschritt und bei GHS 3 Platz und Steh aus dem Laufschritt mit Abrufen dazu.
Der Begriff Schutzdienst ist etwas irreführend und kommt aus der Diensthundeausbildung, die die Grundlage für den GHS (Gebrauchshundesport) bildet. Natürlich werden unsere Sporthunde nicht „scharf“ gemacht um Menschen zu beißen. Bei der Ausbildung unserer Hunde wird hauptsächlich der Beutetrieb angesprochen. Der Hund lernt den Jutearm des Schutzdiensthelfers als seine Beute zu betrachten. Wenn der Helfer diesen Schutzarm nicht trägt wird er für den Hund völlig uninteressant sein.
Die GHS-Prüfung beinhaltet im Schutzdienst :
Die Streife nach dem Scheintäter (der Hund wird um Verstecke geschickt, um den Helfer zu finden)
Stellen und Verbellen (wenn der Hund den Helfer gefunden hat, wird dieser verbellt, bis der Hundeführer zum Hund kommt)
Vereitelung einer Flucht (der Hund muss den Helfer bewachen und selbständig an der Flucht hindern)
Mutprobe (dabei macht der Helfer einen Angriff auf den Hundeführer mit seinem Hund, der Hund muss durch Anbeißen an dem Jutearm den Angriff verhindern)
Um diese Übungen korrekt auszuführen benötigt der Hund einen sehr guten Gehorsam, deshalb ist die Unterordnung im Schutzdienst besonders wichtig.
Trainingszeiten
Dienstags: 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr Unterordnung/ Begleithundeausbildung
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